Für fristgebundene Publikationen sind nach wie vor die Druckausgaben relevant.
Für die Publikationen in der Online-Ausgabe können keine rechtlichen Ansprüche
geltend gemacht werden.
Annahmeschluss für amtliche und nichtamtliche Inserate:
spätestens Dienstag vor der Erscheinung, 11.00 Uhr (Ausnahmen vor Feiertagen)
Gut zum Druck: CHF 20.– (3 Tage vorher)
Annahmeschluss für Todesanzeigen: nach Absprache