Für fristgebundene Publikationen sind nach wie vor die Druckausgaben relevant.
Für die Publikationen in der Online-Ausgabe können keine rechtlichen Ansprüche
geltend gemacht werden.
Annahmeschluss für amtliche und nichtamtliche Inserate:
spätestens Dienstag vor der Erscheinung, 11.00 Uhr (Ausnahmen vor Feiertagen)
Gut zum Druck: CHF 20.– (mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss)
Annahmeschluss für Todesanzeigen: nach Absprache, bitte kontaktieren Sie uns
NEU
Nicht vergessen - Hinweise werden ab sofort im nichtamtlichen Teil unter der
Rubrik "Nicht vergessen" erscheinen.
AB SOFORT GIBT ES IM ANZEIGER OBERHASLI KEIN ANSCHLAGBRETT MEHR
Wir bitten Sie um Verständnis
VERLAGSMITTEILUNG
Redaktionsschluss für die 13. Ausgabe des "Anzeiger Oberhasli" ist infolge von "Karfreitag" bereits am Montag, 25. März 2024, spätestens um 11.00 Uhr